Unfall auf der Autobahn

amas 230 sl

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Hallo Gemeinde,

hatte gestern leider einen kleineren Unfall auf der italienischen Autobahn. Ein deutscher Reisebus hat vor mir den Reifen verloren und ich bin voll drübergefetzt. Habe kaputten Kühler, vordere Lenkung; Unterboden muss erst noch schauen. Der Bus blieb auch stehen und der Unfall wurde dokumentiert. Mein Frage? Wie soll ich vorgehen.
Wir haben beide deutsche Kennzeichen, ich Vollkasko Allianz. Der Unfall auf italienischen Staatsgebiet.
Mein deutscher Versicherer meint ich soll mir Rechtschutz holen und überhaupt soll ich eine teilschuld kriegen (sicherheitsabstand usw)
Was ist mit den Abschleppkosten(350)?
Wann darf die Mercedeswerkstatt anfangen zu reparieren und wo? (das Auto steht in Meran/Italien) angemeldet in regensburg.

morgen gibts mehr Infos

Peter
 
Zuletzt bearbeitet:
Mist³

Hallo Peter,
Mist sowas.

Der KFZ-Halter deiner Pagode hat einen deutschen Wohnsitz?
Die deutsche Versicherung des Reisebuses sollte/müsste dir Bestätigen den Schaden verursacht zu haben und zusagen zu Regulieren.
Gehe mal davon aus, daß die Versicherung das nicht machen wird. Etwa die Einrede: du hättest ja bremsen können.
Du wirst einen Anwalt dafür benötigen. Ist der Halter der Pagode, oder Du, ein ADAC Mitglied?
Wenn ja, dann könnten die schon mal eine rechtliche Einschätzung geben.
Daß der Unfall räumlich in SüdTirol war, hat eher keine Relevanz bei der Regulierung.

Wann darf die Mercedeswerkstatt anfangen zu reparieren?
fragst du.
Gehe davon aus, nachdem ein Gutachten erstellt über die Art und Höhe der Reparaturkosten, UND die Versicherung keinen
eigenen Gutachter entsenden will
.

Bei uns in Deutschland habe ich gute Erfahrungen mit TÜV-Gutachtern gemacht. Mit denen möchte sich niemand anlegen.
Ich weis natürlich nicht ob der ACI sowas anbietet.

PS. Hast du bereits ein H Kennzeichen? Wenn ja, dann hast du im schlimmsten Fall deine Selbstbeteiligung, und den Rest
zahlt die Vollkaskoversicherung.
Ein höherstufen gibt es bei Oldtimerverträgen ja nicht.

Die Abschleppkosten gehören zu dem Schaden. Die muß die gegnerische Versicherung bezahlen, wenn ihr VN schuld war,
oder prozentual der Schuld am Unfall entsprechend.

 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Peter,
Sch......, rechtlich kann ich dir nicht helfen.
Die Mercedes Vertretung in Meran (Auto Erb Tel. 0473 233100) kann ich bestens empfehlen. Die haben wirklich Ahnung von unseren Pagoden und nett sind die auch noch. Dort wurden mir die Stabbis (weggerostet) an der Vorderachse im letzten September gewechselt.
Klär doch mal mit deiner Versicherung, ob sie dir die Unterkunft in Meran bezahlen, wenn du auf einen Rücktransport nach D verzichtest.

Viel Erfolg
Carlo
 
Das mit der Teilschuld würde ich mir stark überlegen. Muss Du den damit rechnen das ein Verkehrsteilnehmer etwas vor dir verliert und du evtl. ein starkes Ausweichmanöver machst und dadurch ein noch größerer Unfall passiert ? Kann ich mir nicht vorstellen. Gerade ein verlorenes Rad hüpft unkontrolliert vor einem rum, da hilft auch kein großer Sicherheitsabstand.

Meiner Meinung 100% Schuld des Reisebusses.

Gruß, Dieter
 
Hallo Peter,

lass dich auf jeden Fall anwaltlich beraten, es sind ja doch sehr viele Fragen zu klären - Schuld/Teilschuld, Kostenübernahme der gegnerischen Versicherung, eventuelle Wertminderung, Gutachter, Rücktransport usw.....

Gruß und Mitgefühl
Rolf
 
Moin,

so ein Vorfall ist natürlich ärgerlich.

Was die Teilschuld angeht: man muß ja nicht nur damit rechnen, daß ein Vorderrad vor einem rumspringt, sondern sogar damit, daß der Vordermann eine Vollbremsung macht. Insofern sicherlich nicht so einfach zu beurteilen, aber ich würde mit allem rechnen, vor allem, weil dann noch die italienische StVO angewendet werden dürfte.

Ich würde mir einen Anwalt nehmen.

Grüße
Marius
 
Hallo,

in der heutigen Zeit bekommst du fast immer eine Teilschuld,wenn du dich mit dem Auto auf der Straße befindest und es passiert etwas.

Allerdings wenn ein Unfall unausweichlich ist,dann solltest du auch keine Teilschuld bekommen !

Gruß,Frank.
 
Antwort meines Versicherers

Die Antwort meines Versicherers:

Da ein deutsches Unternehmen und ein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug betroffen sind wird der Schaden in Deutschland abgewickelt.Es kann aber durchaus sein dass spezielle Eigenheiten beim Schadenersatz nach ital.Recht erfolgen. Zudem sollte ggf der Nachweis führbar sein dass das Ereignis für den Fahrer unabwendbar war. Da das Busunternehmen keine Schadenersatzansprüche gegen Sie hat könnte u.U. folgende Konstellation zur Durchsetzung der Ersatzansprüche hilfreich sein: Sie sind die Geschädigte und begehren/klagen auf Schadenersatz.
Habe daraufhin einen hiesigen Anwalt konsultiert der bis vor einigen Jahren im Kraftschadenbüro der Allianz Großschäden und Prozesse abwickelte, Vorschlag:
Über die Rechtschutzversicherung würde ich einen Anwalt empfehlen um Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Bitte geben Sie mir alsbald Bescheid.

.

Weiteres könnte ich auch über meine Vollkasko (H Kennzeichen) den Schaden einklagen (500 Selbstbehalt). Dann hätte ich das Fahrzeug in zwei Wochen wieder fit ( Kühler, Lenkungsstangen sind schon bestellt.) Ich lebe in Meran und werde das Auto auch hier reparieren lassen
Frage Steigt die Vollkasko automatisch oder nicht? Kann man eine H-Kennzeichen Oldtimerversicherung mit Wertgutachten nach einem Unfall hochstufen?
Sind dann die Abschleppkosten nicht mehr einklagbar wenn ich gegen die Vollkasko angehe und nicht gegen den Bus?


Grüsse

Peter
 
Zuletzt bearbeitet:
Hast Du Zeit, ist hier die Frage.

Die Antwort meines Versicherers:

Da ein deutsches Unternehmen und ein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug betroffen sind wird der Schaden in Deutschland abgewickelt.Es kann aber durchaus sein dass spezielle Eigenheiten beim Schadenersatz nach ital.Recht erfolgen. Zudem sollte ggf der Nachweis führbar sein dass das Ereignis für den Fahrer unabwendbar war. Da das Busunternehmen keine Schadenersatzansprüche gegen Sie hat könnte u.U. folgende Konstellation zur Durchsetzung der Ersatzansprüche hilfreich sein: Sie sind die Geschädigte und begehren/klagen auf Schadenersatz.
Habe daraufhin einen hiesigen Anwalt konsultiert der bis vor einigen Jahren im Kraftschadenbüro der Allianz Großschäden und Prozesse abwickelte, Vorschlag:
Über die Rechtschutzversicherung würde ich einen Anwalt empfehlen um Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Bitte geben Sie mir alsbald Bescheid.

.

Weiteres könnte ich auch über meine Vollkasko (H Kennzeichen) den Schaden einklagen (500 Selbstbehalt). Dann hätte ich das Fahrzeug in zwei Wochen wieder fit ( Kühler, Lenkungsstangen sind schon bestellt.) Ich lebe in Meran und werde das Auto auch hier reparieren lassen
Frage Steigt die Vollkasko automatisch oder nicht? Kann man eine H-Kennzeichen Oldtimerversicherung mit Wertgutachten nach einem Unfall hochstufen?
Sind dann die Abschleppkosten nicht mehr einklagbar wenn ich gegen die Vollkasko angehe und nicht gegen den Bus?

Grüsse Peter



Hallo Peter,
der ersten Teil deiner Frage habe ich mit meiner ersten Einlassung vom 15.04. eigentlich schon beantwortet.

Was hat den die gegnerische Versicherung bisher zum Verschulden gesagt?
Wen bisher nichts erfolgt ist, auf eine Zeitnahe Stellungnahme dringen.

Wenn Dir das alles zu „umständlich und langwierig“ ist, musst du eben 500,-€ SB investieren und den Schaden über die
Vollkaskoversicherung abwickeln. Der Schaden umfasst auch die Abschleppkosten.
Automatisch geht da nix. Du meldest den Schaden deiner Versicherung (ist ja offensichtlich schon geschehen) und stellst
fest, daß du den Schaden über die bestehende Vollkaskoversicherung regulieren willst. Gehe davon aus, daß du eine originäre
„Oldtimerversicherung“ für die Pagode hast. Da gibt es in der Regel keine Prämienerhöhung wenn der Versicherer geleistet hat.

Wenn dein Auto nach der Reparatur „mehr wert ist“ als davor, dann könnte auch ein neues Wertgutachten ggf. höher ausfallen.

Hab auch was positives: in Willingen lad ich dich zu einem Gläschen (oder zwei) ein.;)

 
Es stellt sich die Frage, ob die eigene Vollkaskoversicherung zahlt, wenn offensichtlich der andere Verkehrsteilnehmer die Schuld hat. Wenn dem so sein sollte, würde ich den Schaden dort abwickeln. Deine Versicherung wird sich dass dann von der gegnerischen Versicherung wiederholen. Anschlie0end die 500 Euro SB einklagen.
 
Moin Memmo,

Ein deutscher Reisebus hat vor mir den Reifen verloren und ich bin voll drübergefetzt.

@ Tobi, mit einer Bremsung ist es okay, das Fahrzeug vor mir rollt nicht unkontrolliert auf mich zu, daher ist die Sache eindeutig.

auch wenn ich nicht Tobi bin: wenn ein Wagen VOR mir den Reifen verliert, rollt der doch nicht auf mich zu? Mir ist schon klar, daß der Reifen bzw. das Rad ohne dranhängenden Bus nicht gerade spurstabil ist. Aber entgegen kommt er einem doch nicht, oder?

Oder stelle ich mir das gerade falsch vor?

Grüße
Marius
 
@ Peter,

ich weiß, dass ich mich jetzt wieder bei einigen sehr unbeliebt machen werde, aber beim Lesen der diversen zum Teil hanebüchenen Ratschläge rollen sich mir die Fußnägel nach oben und ich kann mich einfach nicht mehr zurückhalten.

Drei grundsätzliche Sachen:
  • Der Unfall ist in Italien passiert, also gelten auch die italienischen Strassenverkehrsgesetze, egal ob zwei Deutsche oder zwei Russen involviert sind.
  • Selbstverständlich kannst Du Deinen eigenen Schaden jederzeit von der Vollkaskoversicherung regulieren lassen, allerdings nur den an Deinem Fahrzeug abzgl. Deiner SB und selbstverständlich erhältst Du auf diesem Weg keinerlei Nebenkosten erstattet.
  • Ob Du im VK-Regulierungsfall hoch gestuft wirst, richtet sich nicht danach ob Du eine Oldtimerversicherung oder eine „normale“ Versicherung hast, sondern einzig und ausschließlich nach den Bedingungen, abgedruckt als Anhang zu Deiner Police.

Ich gehe mal davon aus, dass Dein Schaden insgesamt größer als EUR 1.000,00 ist.
Wenn Du wirklich alle Kosten ersetzt haben willst, also auch Abschleppkosten, Fahrtkosten Werkstatt etc. Fahrzeugausfallkosten, ggf. Wertminderung, dann solltest Du Dich kurzfristig um einen in Deutschland ansässigen Fachanwalt bemühen und diesem alle weiteren Schritte überlassen.
Falls Du eine Rechtsschutzversicherung hast, diese informieren, ggf. Anwaltsempfehlung geben lassen.
Falls nicht, solltest Du darauf achten, dass der Anwalt in dem Bezirk seinen Sitz hat, in der die gegnerische Versicherung ansässig ist (wegen eventueller Reisekosten).

Alternativ könntest Du als ersten Schritt Kontakt mit dem Halter des Busses (soll ja eine deutsche Firma sein) aufnehmen und diese nur grundsätzlich und in ganz kurzen Sätzen davon informieren, dass Dir bzw. Deinem Fahrzeug der Bus XX einen Schaden zugefügt hat, dessen Höhe noch nicht beziffert werden kann.
Den Halter auffordern den Schaden grundsätzlich seiner Haftpflicht zu melden und gleichzeitig auffordern mit Fristsetzung von ein paar Tagen, Dir den Namen der Versicherungsgesellschaft mit Versicherungsscheinnummer bekannt zu geben.

Falls klar sein sollte, dass nur der Kühler kaputt ist und alles unter EUR 1.000 bleibt, könntest Du den Versuch machen die gegnerische Versicherung kurzfristig zum Schadensanerkenntnis dem Grunde und der Höhe (genau beziffert) nach zu bewegen und direkt abrechnen. Wenn die nicht sofort darauf eingehen, siehe oben.

Mehr würde ich an Deiner Stelle keinesfalls machen, da kannst Du nur verlieren.

Nur der guten Ordnung halber, auch ich bin kein Jurist und dies sind nur Vorschläge, aber keinerlei Beratung.
BMB
Bernd
 
Moin Bernd,

wenn beide Parteien aus Deutschland sind wird es hier in Deutschland gerichtlich geklärt.

Grüße
Memmo

Sag ich doch!

Trotzdem gilt zur Klärung der Schuldfrage im Zweifel das italienische Strassenverkehrsrecht.

BMB
Bernd
 
Moin,
hier ein Auszug von einem Anwalt:

Die Anwendung des deutschen Rechtes bildet in einer Konstellation in der ein deutscher Staatsbürger im Ausland in einen Verkehrsunfall verwickelt wird die eindeutige Ausnahme. Das deutsche Recht kann nur in einigen Ausnahmefällen zur Anwendung kommen. Dies gilt, wenn:

sich zufälligerweise der gewöhnliche Wohnsitz des Schädiger und auch der Geschädigten in Deutschland befindet, Artikel 4 Abs. 2 Rom II-VO.
die beiden am Verkehrsunfall beteiligten Fahrzeuge in Deutschland zugelassen und versichert sind.
oder eine unter Gesamtwürdigung der den Fall betreffenden Umstände eine Anwendung des deutschen Rechtes.


Grüße

Memmo

Hier kommt der Auszug, Artikel 4 Abs. 2 Rom II-VO:
(1) Soweit in dieser Verordnung nichts anderes vorgesehen ist, ist auf ein außervertragliches Schuldverhältnis aus unerlaubter Handlung das Recht des Staates anzuwenden, in dem der Schaden eintritt, unabhängig davon, in welchem Staat das schadensbegründende Ereignis oder indirekte Schadensfolgen eingetreten sind.
(2) Haben jedoch die Person, deren Haftung geltend gemacht wird, und die Person, die geschädigt wurde, zum Zeitpunkt des Schadenseintritts ihren gewöhnlichen Aufenthalt in demselben Staat, so unterliegt die unerlaubte Handlung dem Recht dieses Staates.

Memmo, merkst Du was? :tanzen:
Hier wird von Schuldverhältnis und Schadenersatz geredet. Das ist der Zustand, nachdem die Schuldfrage geklärt worden ist.

Ich rede aber von der Klärung der Schuldfrage, das ist eine ganz andere Baustelle und die kommt bevor man über Schuldverhältnisse reden kann. Auch zwei Deutsche in Italien unterliegen dem ital. Verkehrsrecht. ;)

Ich würde sagen, damit lassen wir es gut sein.
BMB
Bernd
 
Danke

Danke für Eure Recherchen!

Werde mir einen Anwalt nehmen da ich eh Rechtschutzversichert bin. Das Busunternehmen rückt nicht mal die Versicherung raus und bei der Polizei muss ich persönlich mit schriftlichem Ansuchen vorstellig werden um überhaupt die gesamten Unfallunterlagen zu kriegen.:kotz::kotz:
Auch an meiner Oldtimervollkasko werde ich was ändern (müsste Schleppen selberzahlen!!!) bin aber ADAC Kunde!

Nun zum Schaden:

Der Reifen kam beim Fahrer unten rein hat den Kühler in die Schwungscheibe gedrückt. (grosses Loch und ausgerissen)
dann einige Lenkungstäbe plus Dämpfer verbogen.
Dann hat er links das Schwellerschlussblech Tür unten verbogen und ist über den Schalltopf des Auspuffs über das linke Hinterrad weg.

Soll ich mir die Unterbodenschäden (Abschürfungen)und das Schwellerblech und den verbogenen Endtopf repariere und neu lackiern lassen. Wird das bezahlt?

Denke mal an 3000-5000 oder? (Mercedes Benz Werkstatt)


Danke an alle und wir trinken dann mal ordentlich zum 50igsten.

Peter
 
Es geschehn Wunder

Hallo,

die Vollkasko steigt auf einmal nicht mehr!?!

Man muss nur hoffen..... dann geschehen Wunder
;)


Peter
 
Hi Peter,

bei Oldtimerversicherungen (Haftpflicht und Kasko) steigt der Beitrag im Schadensfall NICHT. Dafür gibts im Gegenzug auch keinen Schadenfreiheitsrabatt.

Allerdings hat die Versicherung das Recht den Vertrag zu kündigen - falls der Versicherungsnehmer mehrere Schäden produziert.

Gruß

Uli aus S
 
Versicherung

seit heute morgen weiss mein Versicherer auch dass die Polizze bei Unfall nicht steigt! :banane:musste er kleinlaut zugeben!
Na JA...

Anwalt engagiert, Gutachter kommt morgen

Leider gibts den Kühler erst in 1,5 Monaten über das Classic Center.
Kann jemand einen neuen gewerblich verkaufen? 230 sl

Peter
 
Zuletzt bearbeitet:
Frag bei den üblichen Verdächtigen


Toller Versicherungskaufmann! Hoffentlich ist er wenigstens trinkfest!
Automatic oder manuel?
Frag bei den üblichen verdächtigen:
Klaus Falke, Karsch, AI-Motors, Mechatronic, Günther Lehmann,