AndreasSL
Mitglied
- Registriert
- 22. April 2018
- Beiträge
- 5
Hallo in die Runde,
Danke für die Hinweise!
Ich hatte gestern Gelegenheit (nach einer Dreiviertelstunde Warteschleife) OCC zu erreichen, dort bin ich von Anfang an versichert. Die Auskunft war zu diesem Thema folgende:
- Restaurierungsversicherung ist nur für Fahrzeuge relevant, die nicht zugelassen sind und bei denen quasi eine aufwendige Restaurierung durchgeführt wird (Teile befinden sich bei Sattler, Motorspezialisten etc.)
- Bei mir wurde eher angeraten, da das Fahrzeug nach wie vor zugelassen ist und die Arbeiten (hoffentlich) in absehbarer Zeit abgeschlossen sind, im Rahmen der bestehenden Vollkaskoversicherung bis zur Erstellung eines aktualisierten großen Gutachtens den vorläufigen Versicherungswert anzuheben. Dies soll anhand von Kostenvoranschlägen, Zwischenrechnungen etc. der restaurierenden Werkstatt belegt werden. Dann wird der alte Wiederbeschaffungswert zu Grunde gelegt und mit den Kosten der Restaurierung addiert. Der Mitarbeiter hat dies wohl bereits vordokumentiert, ich muss nur noch die Unterlagen der Werkstatt einreichen.
Das war erstmal die telefonische Theorie. Mal mal schauen, wie sich dann alles in der realen Versicherungswelt gestaltet.
Allen ohne Dach und mit motorisiertem Antrieb ein sonniges Cabriowochenende.

Danke für die Hinweise!
Ich hatte gestern Gelegenheit (nach einer Dreiviertelstunde Warteschleife) OCC zu erreichen, dort bin ich von Anfang an versichert. Die Auskunft war zu diesem Thema folgende:
- Restaurierungsversicherung ist nur für Fahrzeuge relevant, die nicht zugelassen sind und bei denen quasi eine aufwendige Restaurierung durchgeführt wird (Teile befinden sich bei Sattler, Motorspezialisten etc.)
- Bei mir wurde eher angeraten, da das Fahrzeug nach wie vor zugelassen ist und die Arbeiten (hoffentlich) in absehbarer Zeit abgeschlossen sind, im Rahmen der bestehenden Vollkaskoversicherung bis zur Erstellung eines aktualisierten großen Gutachtens den vorläufigen Versicherungswert anzuheben. Dies soll anhand von Kostenvoranschlägen, Zwischenrechnungen etc. der restaurierenden Werkstatt belegt werden. Dann wird der alte Wiederbeschaffungswert zu Grunde gelegt und mit den Kosten der Restaurierung addiert. Der Mitarbeiter hat dies wohl bereits vordokumentiert, ich muss nur noch die Unterlagen der Werkstatt einreichen.
Das war erstmal die telefonische Theorie. Mal mal schauen, wie sich dann alles in der realen Versicherungswelt gestaltet.
Allen ohne Dach und mit motorisiertem Antrieb ein sonniges Cabriowochenende.