Die Pagode hat zwar keinerlei Elektronik oder Software in ihrem
Motormanagement, leider gibt es derzeit auch keine Möglichkeit einen Katalysator nachzurüsten.
Logische Erklärungen, dass unsere Pagoden so wenig oder so viel
Feinstaub oder CO2 wie z. Bsp. die Mehrheit der in der Regierungsflotte
genutzten Autos produziert, nutzt bei Politikern nichts.
Als Pagodenfahrer in einer von den Bundesländern und Großstadtkommunen noch zu definierenden
Umweltzone, kann uns nach neuestem Beschluß des Bundesumweltministeriums
durchaus ein allgemeines Fahrverbot treffen.
Möglicher Weise wird es Ausnahme wie beim 07- Kennzeichen geben wie:
Fahrten zu Oldtimerveranstaltungen oder Werkstattbesuche. Tankfahrten ,
private Fahrten, Freundesbesuche usw. fallen leider nicht unter die
möglichen permanenten Ausnahmen.
Eine der aufgeführten Möglichkeiten wie Veranstaltungen am Wochenende
oder Werkstattbesuch an Arbeitstagen sollte immer nutzbar sein;
ein Nachweis darüber ist fast immer auch rückwirkend bringbar.
Wie auch immer die örtliche Umwelt- Fahrverbotsregelung ausfällt, sollte
man den gesetzlichen Einzelweg über die eigene Rechtschutzversicherung nutzen
und Einspruch gegen dieses de fakto Fahrverbot/ Nutzungsrecht im Heimatwohnsitz des Oldtimers erheben.
Unsere unbedarften Behörden werden fast sicher vergessen,
das bei jährlich vorbezahlter Kfz- Steuer ein rückwirkendes Straßennutzungverbot,
ohne verzögernde Übergangsregelung, rechtssicher nicht möglich st.
Gerd Oskar, aus der künftigen Fahrverbotszone Frankfurt/M