Oldtimer Stückzahlen in D

Zitat: "Der Lotus Europa ist brüllend hässlich. Ehrlich."


Hi Carsten,
wollte Dir damit auch nicht zu Nahe treten. Auch ehrlich.

Gruß Joris
 
Bei uns ist es günstiger: 5,60 Euro abmelden, 11 Euro wieder anmelden, Zeitaufwand nicht einmal 15 Minuten.
Lohnt sich also schon nach ein paar Tagen.

Andererseits ist es natürlich auch vergleichsweise günstig, den Wagen angemeldet zu lassen.
Wenn man aber sowieso einige Arbeiten vorhat, so dass man nicht fahren kann, hat man gut zwei Tankfüllungen heraus. Immerhin.
 
Zugegeben, es kommt nicht oft vor, aber an schönen, klaren Wintertagen mit trockenen Straßen, ziehe ich mir Handschuhe an, setze die Wintermütze auf und fahre eine meiner Hausstrecken, bis es mir zu kalt wird. Nach Hause komme ich dann immer mit dem gleichen Dauergrinsen, was man auch im Sommer nach lägeren Pagodefahrten bekommt. Darauf möchte ich nicht verzichten. Meine bleibt angemeldet! Der Frosch übrigens auch. Da wird das Grinsen dann noch durch eingefrorene Gesichtsmuskeln konserviert:).

Gruß
Jan
 
Besteht eigentlich noch Versicherungsschutz falls einem die vorrübergehende stillgelegte Pagode geklaut wird ?
 
Besteht eigentlich noch Versicherungsschutz falls einem die vorrübergehende stillgelegte Pagode geklaut wird ?


Wenn sie abgemeldet ist nicht, es sei denn, es ist als solches extra vereinbart. Ist halt wie ein normal abgemeldetes Fahrzeug zu betrachten, es ist unerheblich, ob das Abmelden "wiederkehrende Übung" ist.

Im Gegensatz zum Saisonkennzeichen, da ist das Fahrzeug, solang es in einer abgeschlossenen "Behausung" steht, gegen Diebstahl und Vandalismus versichert.


Michael
 
Besteht eigentlich noch Versicherungsschutz falls einem die vorrübergehende stillgelegte Pagode geklaut wird ?

Definitiv JA! Teilkaskoschutz gilt quasi als "Ruheversicherung" weiter;
gilt aber nur für die "vorübergehende" Still(l)egung, den genau definierten Zeitraum weiß ich leider im Moment nicht auswendig.
 
Joe, nicht mit dem Saisonkennzeichen verwechseln...

Für das normale Kennzeiuchen (auch "H") muß es ausdrücklich schriftlich vereinbart sein.
 
Hat mir zumindest mein Vertreter (DBV-Winterth., jetzt Axa) vor zwei Jahren so gesagt....
 
Eben, muß halt nur vereinbart/akklamiert sein, automatisch gilt's jedenfalls nicht...

Michael :)
 
automatisch gilt's jedenfalls nicht...

Hallo, Michael,

sorry, aber da muß ich Joe beipflichten. Die Ruheversicherung ist heutzutage - vorbehaltlich einiger inhaltlicher Abweichungen / Unterschiede zwischen den verschiedenen Anbietern - eigentlich ein in den AKB festgeschriebener Standard und bedarf insofern keiner speziellen Vereinbarung mehr. Übrigens auch bei der AXA. Trotzdem empfiehlt es sich für jeden einzelnen, den Deckungsumfang und dessen Voraussetzungen vor der Abmeldung zu klären.

Details sh. z. B. hier unter H.1 - Seite 31 der aktuellen Musterbedingungen:

http://www.bdv.info/bdv/Versicherungsbedingungen/KFZALLBedingungen.pdf

Ältere Bedingungstexte können selbstverständlich abweichen.

Gruß

Ulli