Gerd Oskar
Gerd Oskar
- Registriert
- 26. Juni 2005
- Beiträge
- 151
Fahrverbot für Oldtimer
Wie üblich werden, auch bei den bisher publizierten Planungen der Umweltzonen (=UWZ)
mit Ausnahme- Plakettten, die Vorab- Einwände
der Betroffenen nicht als Hinderungsgrund zur Beschlussfassung unsinniger
Regelungen sein; dies wäre ja ein novum in der Legislative.
Wenn sich ein Ereignis nicht durch Vorsorge verhindern lässt, sollte man
auch hier Schadensbegrenzung betreiben z. Bsp. durch entsprechende
Versicherungen.
Als PAGODEN- Fahrer mit H- Kennzeichen und Schlüsselnr.: ...98 würde ich,
da ohne Kat., keine Plakette erhalten.
Als Anwohner und Garagenbesitzer innerhalb einer UWZ würde dies, wie für
viele andere Besitzer von Oldies auch, praktisch Fahrverbot bedeuten.
Ausnahmeregelungen oder Übergangsfristen sind in "meiner" betroffenen UWZ bisher nicht angedacht.
Geplante UWZ bisher in NRW / Ruhrgebiet: ca. 1000 qkm
-ob das Jahrestreffen des SL-Club Pagode im Aug.2007 in Essen stattfindet?-,
UWZ in Berlin : ca. 90 qkm und in Frankfurt/M: etwa 30 qkm ; dies alles ohne
Beweismessungen natürlich.
Meine Verkehrs- Rechtschutzversicherung -grösster dt. Autoclub- hat mir
auf o. g. Schilderung hin schriftlich und mit Vorab- Schadensnr. den
Kostenschutz zugesagt im Rahmen der VR- Bedingungen, falls ich rechtliche
Gegenschritte einleiten würde.
Sollten alle Autoclubs schon im jetzigen Vorfeld mit belegbaren Prozeßlawinen
argumentieren können, so würden sich sich eventuell reale Durchführungs-
Verordungen der generell guten Umweltschutzmassnahme ergeben.
Gerd Oskar,
aus der Bankmetropole, die eine OBin mit Herz hat, die immerhin
20% stimmberechtigter Wähler gewann und damit gut regieren kann ?
Wie üblich werden, auch bei den bisher publizierten Planungen der Umweltzonen (=UWZ)
mit Ausnahme- Plakettten, die Vorab- Einwände
der Betroffenen nicht als Hinderungsgrund zur Beschlussfassung unsinniger
Regelungen sein; dies wäre ja ein novum in der Legislative.
Wenn sich ein Ereignis nicht durch Vorsorge verhindern lässt, sollte man
auch hier Schadensbegrenzung betreiben z. Bsp. durch entsprechende
Versicherungen.
Als PAGODEN- Fahrer mit H- Kennzeichen und Schlüsselnr.: ...98 würde ich,
da ohne Kat., keine Plakette erhalten.
Als Anwohner und Garagenbesitzer innerhalb einer UWZ würde dies, wie für
viele andere Besitzer von Oldies auch, praktisch Fahrverbot bedeuten.
Ausnahmeregelungen oder Übergangsfristen sind in "meiner" betroffenen UWZ bisher nicht angedacht.
Geplante UWZ bisher in NRW / Ruhrgebiet: ca. 1000 qkm
-ob das Jahrestreffen des SL-Club Pagode im Aug.2007 in Essen stattfindet?-,
UWZ in Berlin : ca. 90 qkm und in Frankfurt/M: etwa 30 qkm ; dies alles ohne
Beweismessungen natürlich.
Meine Verkehrs- Rechtschutzversicherung -grösster dt. Autoclub- hat mir
auf o. g. Schilderung hin schriftlich und mit Vorab- Schadensnr. den
Kostenschutz zugesagt im Rahmen der VR- Bedingungen, falls ich rechtliche
Gegenschritte einleiten würde.
Sollten alle Autoclubs schon im jetzigen Vorfeld mit belegbaren Prozeßlawinen
argumentieren können, so würden sich sich eventuell reale Durchführungs-
Verordungen der generell guten Umweltschutzmassnahme ergeben.
Gerd Oskar,
aus der Bankmetropole, die eine OBin mit Herz hat, die immerhin
20% stimmberechtigter Wähler gewann und damit gut regieren kann ?
